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   AG Bielefeld, 17.04.2000 - 4 C 47/00   

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AG Bielefeld, 17.04.2000 - 4 C 47/00 (https://dejure.org/2000,25281)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 17.04.2000 - 4 C 47/00 (https://dejure.org/2000,25281)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 17. April 2000 - 4 C 47/00 (https://dejure.org/2000,25281)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1240
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Hamburg, 14.08.2006 - 644 C 689/04

    Beseitigung eines auf dem Nachbargrundstück errichteten Jägerzauns

    Entsprechend hat der Bundesgerichtshof § 96 ZPO dann für analog anwendbar erklärt, wenn in einem selbständigen Beweisverfahren mehrere Streitgegenstände anhängig gemacht worden sind, in einem späteren Hauptsacheverfahren jedoch nur diejenigen Teile klagweise geltend gemacht wurden, die nach dem Ergebnis aus dem selbstständigen Beweisverfahren begründet waren; in einem solchen Fall sind die Kosten aus dem selbstständigen Beweisverfahren dem Kläger anteilig aufzuerlegen (hierzu BGH, Beschl. v. 21.10.2004 - V ZB 28/04, MDR 2005, 296 f.; AG Bielefeld, Beschl. v. 17.4.2000 - 4 C 47/00, NJW-RR 2000, 1240).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2010 - 14 S 4281/10

    Kostenentscheidung: Abänderung einer Kostenentscheidung des Gerichtes der ersten

    Entsprechend hat der Bundesgerichtshof § 96 ZPO dann für analog anwendbar erklärt, wenn in einem selbständigen Beweisverfahren mehrere Streitgegenstände anhängig gemacht worden sind, in einem späteren Hauptsacheverfahren jedoch nur diejenigen Teile klagweise geltend gemacht wurden, die nach dem Ergebnis aus dem selbstständigen Beweisverfahren begründet waren; in einem solchen Fall sind die Kosten aus dem selbstständigen Beweisverfahren dem Kläger anteilig aufzuerlegen (hierzu BGH, NJW-RR 2000, 1240).
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